Wann ist ein Gericht im Kanton Aargau zuständig?

Mindestens ein Ehegatte muss Wohnsitz im Kanton Aargau haben. Dann kann eine Ehescheidung in diesem Kanton durchgeführt werden.

Zuständig ist das erstinstanzliche Gericht im Bezirk Ihres Wohnortes.

In internationalen Fällen muss der Kläger ein Jahr in der Schweiz gelebt haben oder Schweizer Bürger sein.

Welche Gerichte gibt es für eine Scheidung?

Im Kanton Aargau gibt es folgende erstinstanzlichen Gerichte, die für eine Scheidung zuständig sein können:

Name Adresse
Bezirksgericht Aarau Kasinostr. 5, 5001 Aarau
Bezirksgericht Baden Mellingerstr. 2a, 5400 Baden
Bezirksgericht Bremgarten Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten
Bezirksgericht Brugg Untere Hofstatt 4, 5200 Brugg
Bezirksgericht Kulm Zentrumsplatz 1, 5726 Unterkulm
Bezirksgericht Laufenburg Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg
Bezirksgericht Lenzburg Metzgplatz, 5600 Lenzburg
Bezirksgericht Muri Seetalstr. 8, 5630 Muri
Bezirksgericht Rheinfelden Hermann-Keller-Str. 6, 4310 Rheinfelden
Bezirksgericht Zofingen Bahnhofplatz / Untere Grabenstrasse 30, 4800 Zofingen
Bezirksgericht Zurzach Hauptstrasse 40, 5330 Bad Zurzach

Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?

Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.

Ist eine Scheidung im Kanton Aargau ohne Scheidungsanwalt möglich?

Im Kanton Aargau wie auch in der ganzen Schweiz kann man eine Scheidung ohne Anwalt durchführen.

Sie können sozusagen Ihre eigene Scheidungsanwältin, Ihr eigener Scheidungsanwalt sein.

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