« Mehr erfahren »
« Mehr erfahren »
« Mehr erfahren »
Wir führen Sie auf einfache Weise durch die Fragen. Sie setzen die Antworten in die Fragefelder.
Auf Grund Ihrer Eingaben berechnen wir, was es für die Trennung oder Scheidung braucht. Diese Berechnungen sind aufwendig und können ohne Software nur mühsam und mit grossem Zeitaufwand durchgeführt werden. Hier erhalten Sie die Ergebnisse in Sekunden.
Der Sicherheit Ihrer Daten widmen wir höchste Aufmerksamkeit. Wir wenden mehrere technische Verfahren an, um sie zu schützen. Die Berechnungen bleiben nirgends als ganze Dokumente auf einem Server liegen. Zudem haben wir Schutzsysteme mit hoher Abwehr im Einsatz.
Sobald Sie die erforderlichen Daten eingegeben haben, erhalten Sie alle Berechnungen und den Vorschlag für eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung (Konvention) auf den Bildschirm zum Ausdrucken.
Die Trennungs- und Scheidungsvereinbarung erhalten Sie als Word-Dokumente, sodass Sie diese noch individuell anpassen können, falls Sie das möchten.
Zusätzlich zur Vereinbarung erhalten Sie den Entwurf für ein Schreiben an das Gericht. Damit können Sie die Scheidung beantragen und die unterzeichnete Vereinbarung einreichen.
Eine Trennung können Sie ohne Gericht vornehmen. Es reicht, wenn beide Ehegatten eine Trennungsvereinbarung unterschreiben und diese umsetzen.
Eine Scheidung muss von einem Gericht ausgesprochen werden. Sie können die ausgedruckte, von beiden unterzeichnete Scheidungsvereinbarung mit dem Antrag auf Scheidung einreichen.
Die Richterin/der Richter wird Sie darauf zu einer Besprechung (Anhörung) einladen. Diese dauert üblicherweise rund eine Stunde. Dabei werden beide Ehegatten getrennt und auch gemeinsam befragt, ob sie mit der Scheidung einverstanden sind.
Die Ehegatten sind frei, wie sie die güterrechtliche Auseinandersetzung und einen Ehegattenunterhalt regeln, solange die Regelung nicht offensichtlich unangemessen ist. Auch bei der Aufteilung der Vorsorgeguthaben gemäss BVG haben die Ehegatten einen grossen Spielraum. Bei minderjährigen Kindern ist die Richterin/der Richter verpflichtet, die Wahrung des Kindesinteresses sicherzustellen.
Die Leistungen von FairDivorce123 sind von professioneller Qualität. Sie können sowohl von Privatpersonen als auch von Anwältinnen/Anwälten und Gerichten verwendet werden. Die Benützung ist einfach und komfortabel.
Sie können die Fragefelder ausfüllen und erhalten innert Sekunden alle erforderlichen Berechnungen und eine Trennungsvereinbarung. Sie können diese auf Wunsch individuell anpassen, unterzeichnen und damit selber in Kraft setzen.
Auch hier erhalten Sie nach dem Ausfüllen der Fragefelder innert Sekunden alle Berechnungen und eine Scheidungsvereinbarung. Diese können Sie, nach eventuellen individuellen Anpassungen, unterzeichnen und dem Gericht einreichen.
WeiterlesenMit FairDivorce123 können Sie eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung so einfach wie nur möglich erstellen. Sie können selber die realen Verhältnisse eingeben und müssen sich nicht auf Dritte abstützen. Beide legen die Zahlen auf den Tisch und erhalten einen Lösungsvorschlag. Diesen können Sie nach Wunsch individuell anpassen. Das gibt Ihnen Autonomie und erleichtert eine einvernehmliche, faire Lösung. Ohne teuren Rechtsstreit.
Eine im Gerichtssaal ausgefochtene Trennung und erst recht eine solche Scheidung kann Jahre dauern. Damit gehen erhebliche persönliche Belastungen einher. Man ist dann nur noch beschränkt für andere Dinge frei. Die Gerichts- und Anwalts-Kosten einer strittigen Scheidung betragen rasch mehrere Zehntausend Franken.
FairDivorce123 lässt sich einfach und komfortabel benützen.
Nach der Anmeldung werden Sie durch die einzelnen Schritte geführt. Sie füllen einfach die für Sie relevanten Fragefelder aus. Dabei haben Sie jeweils Gelegenheit, sich über die betreffenden Themen näher zu informieren. Es gibt dazu verschiedene Informationstexte.
Am Schluss führt FairDivorce123 die Berechnungen aus und liefert Ihnen die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung zum Ausdrucken.
Der ganze Vorgang ist selbsterklärend.
Dazu kann man sich folgende Fragen überlegen
Eine Trennung bedeutet, das Zusammenleben aufzuheben. Die Ehe besteht dabei weiter fort. Wenn Sie und Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin sich auf eine Trennungsregelung verständigen, ist es nicht erforderlich, an ein Gericht zu gelangen. Sie können das selber frei regeln, indem Sie eine Trennungsvereinbarung abschliessen.
Eine Scheidung bedeutet nicht nur, das Zusammenleben aufzuheben, sondern die Ehe aufzulösen. Sie muss vom Gericht mittels eines schriftlichen Scheidungsurteils ausgesprochen werden.
WeiterlesenFairDivorce123 beruht auf schweizerischem Recht. Es ist für eine Trennung oder Scheidung geeignet, wenn diese in der Schweiz stattfindet und allein schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.
WeiterlesenHier ist der Zugang zu Trennung.
Einfach, schnell, professionell.
Für Private und Anwältinnen / Anwälte.
Hier ist der Zugang zu Scheidung.
Einfach, schnell, professionell.
Für Private und Anwältinnen / Anwälte.