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Einvernehmliche Lösung

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Trennung

Bei einer Trennung geht es um die folgenden Themen. Mit diesem Wissen können Sie eine individuelle Lösung finden.

Bei einer Trennung sind folgende Themen zu regeln.

  • Familie
  • Kinder
  • Vermögens-Aufteilung - nicht notwendig
  • Altersvorsorge, Pensionskassen - nicht möglich
  • Unterhaltsberechnung inkl. Steuern
  • Trennungsvereinbarung

Kinder

Für die Regelung der Kinderbelange ist die konkrete Lebenssituation zu berücksichtigen. Sie können zwischen den drei Modellen

  • Residenzmodell,
  • Wechselmodell (alternierende Obhut),
  • Nestmodell

wählen.

Bei jeder Variante können Sie die Betreuungsanteile mit Ferien, Feier- und Festtagen nach Wunsch festlegen. Ihre Wünsche bilden, unter Berücksichtigung des Kindeswohls, die Grundlage einer Trennungsvereinbarung.

Berechnung der Betreuungsanteile

Unterhalt

Es kann Unterhaltsleistungen geben für minderjährige Kinder, für Ehegatten und für volljährige Kinder. Mindestens die Unterhaltsberechnungen für minderjährige Kinder sind streng nach den Vorgaben des Bundesgerichts vorzunehmen.

Die Gerichtspraxis erfordert komplexe Berechnungen, unter Einbezug der Steuern, der Schulstufen minderjähriger Kinder, der Einkommensmöglichkeiten, der Lebenshaltungskosten und der Anzahl Kinder. Bei sich verändernden Verhältnisse sind Phasenberechnungen durchzuführen.

Vermögen

Das Vermögen muss nicht aufgeteilt werden. Dennoch sind üblicherweise jedem Ehegatten Mobiliar, Fahrzeuge und Konten zu überlassen. Dafür kann eine Liste erstellt werden, die von beiden Ehegatten unterschrieben wird. Das kann unter dem Vorbehalt einer abweichenden Regelung bei einer späteren Scheidung geschehen.

Dafür kann eine Liste erstellt werden, die von beiden Ehegatten unterschrieben wird. Das kann unter dem Vorbehalt einer abweichenden Regelung bei einer späteren Scheidung geschehen.

Im Hinblick auf die Steuern ist es wichtig, Einkommen und Konten zu trennen. Es sollte bezifferbar sein, wer allenfalls welche Unterhaltsleistungen erbringt.

Beim Gericht oder - einfacher - auf dem Notariat kann Gütertrennung herbeigeführt werden.

Wohnung, Haus

Es ist zu regeln, wer aus der Wohnung/dem Haus auszieht, und wann. Allfällige Mietverträge und Mieterkautionen sind zu übertragen.

Trennungsvereinbarung

Mit einer einvernehmlich erzielten Trennungsvereinbarung können Sie die Situation beruhigen. Auf jeden Fall wird eine zusätzliche Eskalation über Gerichtsverfahren vermieden. Die persönliche Belastung wie auch die Kosten lassen sich dadurch verringern. Nicht zuletzt werden Kinder längerfristig dankbar dafür sein.

Online Trennung

Mehr Informationen

Eine Trennung bedeutet, das Zusammenleben aufzuheben. Die Ehe besteht dabei weiter fort. Wenn Sie und Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin sich auf eine Trennungsregelung verständigen, ist es nicht erforderlich, an ein Gericht zu gelangen. Sie können das selber frei regeln, indem Sie eine Trennungsvereinbarung abschliessen.

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Eine Trennung kann ohne Gericht und ohne Anwältin/Anwalt durchgeführt werden. Jeder Ehegatte ist aber frei, eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Auch steht es jedem Ehegatten frei, die Trennungsregelung gerichtlich anordnen zu lassen.

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Als Sie sich verliebten, konsultierten Sie damals juristische Scheidungsbücher und Gerichtsurteile? Als Sie zusammenlebten und gute Zeiten hatten, brauchten Sie dazu Gesetzbücher? Sie haben selbstbestimmt gelebt.

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Für eine Trennung muss das Gericht nicht angerufen werden. Es kann aber im Streitfall ersucht werden, eine Trennungsregelung anzuordnen.

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Die Interessen minderjähriger Kinder haben Priorität. Dies gilt bei allen Entscheiden, die sie betreffen. So haben die Eltern eine besondere Anstrengungspflicht, wo die Deckung des Kindesunterhalts in Frage steht. Auch für Aufenthaltsort, Betreuungsmodell, Besuchs- und Ferienregelungen steht das Kindeswohl im Vordergrund.

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Grundsätzlich hat jeder Ehegatte bei einer Trennung selber für seinen gebührenden Unterhalt aufzukommen. Namentlich, wenn nicht mehr von einer Wiederaufnahme des ehelichen Zusammenlebens ausgegangen werden kann. Ist dies einem Ehegatten nicht zuzumuten, kann er Unterhalt beanspruchen. Dabei ist eine Vielzahl von Gesichtspunkten zu berücksichtigen.

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Die Betreuungsanteile der Eltern entsprechen dem von ihnen geleisteten Naturalunterhalt.

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Bei Trennung und Scheidung stellt sich die Frage nach dem Kindes- und dem Ehegattenunterhalt. Falls Unterhalt zu leisten ist, frägt sich, in welchem Umfang und für wie lange.

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Die Ehegatten können frei vereinbaren, ob einer dem andern Unterhalt leistet, wie lange und in welcher Höhe. Anpassungen und Mehrverdienstklauseln sind ebenfalls möglich. Schranke ist jeweils nur die offensichtliche Unangemessenheit.

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Nach revidiertem Erbrecht wird gelten:

Ist beim Tod des Erblassers ein Scheidungsverfahren hängig, so verliert der überlebende Ehegatte seinen Pflichtteilsanspruch, wenn:

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Mit FairDivorce123 können Sie eine Trennung einfach, schnell und professionell durchführen.

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Hinweise: 

  • Nur einer der beiden Eltern kann den Eltern- / Verheiratetentarif  beanspruchen (ausser mit Zustimmung der Steuerbehörde).
  • Wer Unterhaltsleistungen vom Einkommen abzieht, kann nicht zusätzlich den Eltern- / Verheiratetentarif beanspruchen.
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