Gericht bei Scheidung

In der Schweiz können Ehegatten ohne Anwältin/Anwalt an das Gericht gelangen und die Scheidung samt Regelung der Nebenfolgen beantragen. Die Scheidung ist gerichtlich auszusprechen.

Unentgeltliche Rechtspflege

Für das Gerichtsverfahren ist bei engen finanziellen Verhältnissen die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und die Bestellung einer Anwältin/eines Anwalts auf Gerichtskosten zu prüfen. Dies gilt allerdings nur, wenn der andere Ehegatte nicht in der Lage ist, einen Prozesskostenvorschuss zu leisten.

Anwälte

Jeder Ehegatte ist frei, eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen.

Es ist möglich, dass beide Ehegatten je eine eigene Anwältin / einen eigenen Anwalt beauftragen. Häufig wird aus Kostengründen jedoch nur eine Anwältin / ein Anwalt beigezogen. In diesem Fall ist von Anfang an klarzustellen, ob die Anwältin/der Anwalt im Konfliktfall die Ehefrau oder den Ehemann vertritt.

Mediation

Bei einer Mediation unterstützt eine neutrale Fachperson (Anwältin/Anwalt, andere Berufsrichtungen) die Ehegatten dabei, eine einvernehmliche Regelung zu erarbeiten. Diese kann dem Gericht eingereicht werden.

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