Gericht bei Trennung

Eine Trennung kann ohne Gericht und ohne Anwältin/Anwalt durchgeführt werden. Jeder Ehegatte ist aber frei, eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Auch steht es jedem Ehegatten frei, die Trennungsregelung gerichtlich anordnen zu lassen.

Für ein gerichtliches Verfahren ist bei engen finanziellen Verhältnissen die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und die Bestellung einer Anwältin/eines Anwalts auf Gerichtskosten zu prüfen. Dies gilt allerdings nur, wenn der andere Ehegatte nicht in der Lage ist, einen Prozesskostenvorschuss zu leisten.

Es ist möglich, dass jeder Ehegatte eine eigene Anwältin / einen eigenen Anwalt beauftragt.

Häufig wird aus Kostengründen nur eine Anwältin / ein Anwalt beigezogen. In diesem Fall ist aber von Anfang an klarzustellen, ob die Anwältin/der Anwalt im Konfliktfall die Ehefrau oder den Ehemann vertritt.

Bei einer Mediation unterstützt eine neutrale Fachperson (Anwältin/Anwalt, andere Berufsrichtungen) die Ehegatten dabei, eine einvernehmliche Trennungsregelung zu erarbeiten.

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