So geht eine Trennung

Eine Trennung bedeutet, das Zusammenleben aufzuheben. Die Ehe besteht dabei weiter fort. Wenn Sie und Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin sich auf eine Trennungsregelung verständigen, ist es nicht erforderlich, an ein Gericht zu gelangen. Sie können das selber frei regeln, indem Sie eine Trennungsvereinbarung abschliessen.

Kindeswohl

Wenn und soweit minderjährige Kinder betroffen sind, müssen deren Interessen bestmöglich berücksichtigt werden. Nur wenn dies nicht der Fall ist, gibt es für die KESB einen Grund, einzuschreiten. Es ist wichtig, dass beide Eltern mit den Kindern sprechen und klarstellen, dass sie sie lieben und dass die Trennung nicht von den Kindern verursacht wurde, dass die Kinder daran keine Schuld tragen. Kinder tragen an einer Trennung schwer und wünschen sich noch lange, dass die Eltern wieder zueinander finden. Die Schulleistungen lassen erfahrungsgemäss für mehrere Monate nach.

Veränderungen

Eine Trennung bringt verschiedene Änderungen mit sich:

  • Sie benötigen nun zwei Wohnungen.
  • Wie wird das Mobiliar auf die beiden Wohnungen verteilt?
  • Die Adressänderung des ausziehenden Ehegatten ist der alten und der neuen Gemeinde zu melden.
  • Das Steueramt ist zu informieren.
  • Wenn Sie minderjährige Kinder haben, gilt es, möglichst konkrete Regelungen zu treffen: Wie werden die Betreuungszeiten auf die Eltern verteilt (sog. Obhut)? In welcher Gemeinde und an welcher Adresse sind die Kinder amtlich gemeldet (Schulort)? Wie wollen Sie es mit Ferien, Wochenenden, Feiertagen halten? Dürfen die Kinder weiterhin mit beiden Eltern frei kommunizieren (digital, telefonisch, brieflich)?
  • Benötigt ein Ehegatte Unterhaltsleistungen des andern, allenfalls in welchem Umfang und für wie lange?
  • Wie werden die Lebenshaltungskosten der Kinder gedeckt?
  • Die Erwerbsmöglichkeiten beider Ehegatten sind abzuklären.

Eine güterrechtliche Auseinandersetzung ist nicht vorzunehmen. Falls Sie jedoch freiwillig eine Gütertrennung wünschen, können Sie bei einem Notariat einen entsprechenden Ehevertrag abschliessen. Oder Sie beantragen dem Eheschutzrichter, Gütertrennung anzuordnen.

Häufig widerrufen Ehegatten bei einer Trennung die dem andern eingeräumten Bank- und PostFinance-Vollmachten. Sie können auch den Zugang zu Kreditkarten schliessen.

Die Pensionskassen- und Freizügigkeitsguthaben sind erst bei einer Scheidung aufzuteilen (ausser es liegt einer der Ausnahmegründe für eine vorzeitige Auszahlung vor).

Unterhalt

Die Unterhaltsberechnungen erfolgen grundsätzlich nach demselben System wie bei einer Scheidung. Allerdings werden oft längere Übergangsfristen vorgesehen, während welcher höhere Unterhaltsleistungen erfolgen.

Lebensgestaltung

Eine Trennung kann eine Chance sein, die Ehe auf ein neues Niveau zu heben. Über die Jahre verändert sich jeder Mensch. Es ist daher nicht zum vornherein garantiert, dass man sich auf eine Weise verändert, die es ermöglicht, mit der Partnerin/dem Partner zusammenzubleiben. Um diese unvermeidliche Herausforderung konstruktiv anzugehen, ist partnerschaftliche Kommunikation zentral. Allenfalls ist auch der Beizug einer Eheberatung hilfreich.

Eine selbstbestimmte, faire Trennungsvereinbarung erlaubt es Ihnen, Ihre Lebensverhältnisse frei zu regeln. Ein Gerichtsverfahren kann unter Umständen (bei Gewalt, Unehrlichkeit, Rechthaberei) unvermeidlich werden, zieht aber einen erheblichen Aufwand in materieller und persönlicher Hinsicht nach sich. Dies gilt selbst dann, wenn Sie mangels ausreichender finanzieller Mittel die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt erhalten sollten.

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