Scheidungskosten

In der Schweiz darf man ohne Anwältin/Anwalt scheiden.

Wird aber eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt beigezogen, entstehen Honoraraufwendungen.

Nehmen beide Ehegatten eine Anwältin/einen Anwalt, erhöht sich das Total der Honoraraufwendungen.

Hinzu kommen die Gerichtsgebühren. Je nach Kanton ca. CHF 600 bis CHF 2'600 bei einer einvernehmlichen Regelung. In Streitfällen können die Gerichtsgebühren deutlich höher ausfallen.

Zieht man ein Scheidungsurteil an ein höheres Gericht, entstehen weitere Kosten.

Die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren variieren in den einzelnen Kantonen.

Wenn die Voraussetzungen für unentgeltliche Rechtspflege erfüllt sind, erlässt das Gericht auf begründetes Gesuch die Gerichtsgebühren und übernimmt die eigenen Anwaltskosten eines Ehegatten (soweit notwendig). Dem anderen Ehegatten allenfalls geschuldete Anwaltskosten übernimmt das Gericht nicht. Die übernommenen Anwaltskosten sind dem Staat bei verbesserten Verhältnissen zurückzuzahlen. Die Kantone kontrollieren das nach einer Scheidung noch jahrelang.

Wieviel kostet eine Scheidung in der Schweiz?

Ehepaar ohne Kinder, ohne Immobilie

Ehepaar mit Kindern, ohne Immobilie

Ehepaar ohne Kinder, mit Immobilie

Ehepaar mit Kindern, mit Immobilie

Scheidung mit Anwalt

CHF

Scheidung mit FairDivorce123 (Lizenz)

CHF 990

Vergleich zum jeweiligen Median gemäss Anwaltsgebührenverordnung ZH und Reglement des Bundesgerichts.