Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Fragen

Muss man eine Frist verstreichen lassen, bevor die Scheidung beantragt werden kann?

Beantragen beide Ehegatten die Scheidung, muss keine Frist abgewartet werden (Art. 111 f. ZGB).

Widersetzt sich aber ein Ehegatte der Scheidung, muss vor Einleitung des Scheidungsverfahrens eine zweijährige Trennungszeit abgewartet werden (Art. 114 ZGB). Dies gilt dann nicht, wenn einem Ehegatten die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann (Art. 115 ZGB).