Erstellt am: 02.12.2021
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Kategorie: Fragen

Welche Unterlagen wünscht das Gericht?

(Gemäss Merkblatt der Zürcher Gerichte)

  • Familienausweis, wenn ein Ehegatte oder beide Ehegatten SchweizerIn sind.
    • Zu beziehen beim Zivilstandsamt am Heimatort des Ehemannes bzw. am Heimatort der Ehefrau, wenn nur diese Schweizerin ist.
    • Er darf nicht älter sein als drei Monate.
  • Attest oder Wohnsitzbestätigung für die Familie, wenn kein Ehegatte SchweizerIn ist.
    • Zu beziehen beim Einwohneramt der Wohnortgemeinde.
    • Das Dokument darf nicht älter sein als drei Monate.
  • Steuererklärungen der letzten zwei Jahre mit Hilfsblättern
  • Bestätigungen der Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskasse, Freizügigkeitseinrichtung) beider Ehegatten über die Höhe der Vorsorgeguthaben und die Durchführbarkeit ihrer Teilung
  • Mietvertrag
  • Ehevertrag (falls vorhanden)
  • Grundbuchauszug, wenn der Zuteilung von Liegenschaften

 

Bei streitiger Unterhaltsregelung zudem

  • Lohnausweis und Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate.
  • Bei selbständiger Erwerbstätigkeit Bilanz und Erfolgsrechnung der letzten drei Jahre sowie eine vollständige Aufstellung der Privatbezüge.
  • Ausweise über Einkünfte aus Nebenerwerb.
  • Ausweise über Renteneinkommen (AHV, IV, AlV, Pensionskassenrenten, SUVA-Taggelder usw.).
  • Kontoauszüge (inkl. 3. Säule).
  • Steuerrechnungen und -veranlagungen.
  • Letzte Mietzinsanpassungen und Heizkostenabrechnungen oder Belege über Hauskosten (Hypothekarzins, Unterhalts- und Betriebskosten).
  • Belege für Kinderbetreuungskosten (Krippe, Hort etc.).
  • Belege über Krankenkassenprämien.
  • Prämien für Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
  • Telefon-, Mobile-, Internet-Rechnungen.
  • Berufsauslagen (Fahrten zum Arbeitsplatz, Kosten für auswärts Essen und auswärts Übernachten, Beiträge an Berufsverbände).
  • Rechnungen für Lebensversicherungsprämien.
  • Belege über bezahlte Schuldzinsen.

 

Zusätzliche Unterlagen falls erforderlich für den Nachweis der finanziellen Situation.