Welche Unterlagen wünscht das Gericht?
(Gemäss Merkblatt der Zürcher Gerichte)
- Familienausweis, wenn ein Ehegatte oder beide Ehegatten SchweizerIn sind.
- Zu beziehen beim Zivilstandsamt am Heimatort des Ehemannes bzw. am Heimatort der Ehefrau, wenn nur diese Schweizerin ist.
- Er darf nicht älter sein als drei Monate.
- Attest oder Wohnsitzbestätigung für die Familie, wenn kein Ehegatte SchweizerIn ist.
- Zu beziehen beim Einwohneramt der Wohnortgemeinde.
- Das Dokument darf nicht älter sein als drei Monate.
- Steuererklärungen der letzten zwei Jahre mit Hilfsblättern
- Bestätigungen der Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskasse, Freizügigkeitseinrichtung) beider Ehegatten über die Höhe der Vorsorgeguthaben und die Durchführbarkeit ihrer Teilung
- Mietvertrag
- Ehevertrag (falls vorhanden)
- Grundbuchauszug, wenn der Zuteilung von Liegenschaften
Bei streitiger Unterhaltsregelung zudem
- Lohnausweis und Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate.
- Bei selbständiger Erwerbstätigkeit Bilanz und Erfolgsrechnung der letzten drei Jahre sowie eine vollständige Aufstellung der Privatbezüge.
- Ausweise über Einkünfte aus Nebenerwerb.
- Ausweise über Renteneinkommen (AHV, IV, AlV, Pensionskassenrenten, SUVA-Taggelder usw.).
- Kontoauszüge (inkl. 3. Säule).
- Steuerrechnungen und -veranlagungen.
- Letzte Mietzinsanpassungen und Heizkostenabrechnungen oder Belege über Hauskosten (Hypothekarzins, Unterhalts- und Betriebskosten).
- Belege für Kinderbetreuungskosten (Krippe, Hort etc.).
- Belege über Krankenkassenprämien.
- Prämien für Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
- Telefon-, Mobile-, Internet-Rechnungen.
- Berufsauslagen (Fahrten zum Arbeitsplatz, Kosten für auswärts Essen und auswärts Übernachten, Beiträge an Berufsverbände).
- Rechnungen für Lebensversicherungsprämien.
- Belege über bezahlte Schuldzinsen.
Zusätzliche Unterlagen falls erforderlich für den Nachweis der finanziellen Situation.