Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Informationen

AHV

Haben die Ehegatten eine Scheidungskonvention abgeschlossen, ist die Scheidung aber noch nicht gerichtlich entschieden worden, können sie diese einvernehmlich abändern. Nach erfolgter Scheidung hat die Scheidungsvereinbarung Teil an der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Dann stellt sich die Frage, ob das Scheidungsurteil abgeändert werden kann.

Die Erziehungsgutschriften der AHV sollen die Altersvorsorge der Kinder betreuenden Eltern aufbessern.

AHV-Altersrentner und -rentnerinnen haben Anspruch darauf für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren hatten. Sind sie verheiratet, wird die Gutschrift während der Ehejahre je zur Hälfte auf sie aufgeteilt. Bei Scheidung entscheidet das Gericht, welcher Elternteil die Erziehungsgutschriften nach der Scheidung erhält. In der Scheidungsvereinbarung kann dies einvernehmlich geregelt werden. Übernimmt ein Elternteil überwiegend die Betreuung der Kinder, erhält er für die Zeit nach der Scheidung die ganzen Erziehungsgutschriften.