Erstellt am: 24.08.2021
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Kategorie: Informationen

Berechnungsmethode

Die vom Bundesgericht für die Unterhaltsberechnung als allein zulässig bezeichnete zweistufige Methode berücksichtigt Einnahmen und Ausgaben umfassend.

Für die einstufigkonkrete Methode bleiben exorbitante Verhältnisse vorbehalten (etwa ein Jahreseinkommen von CHF 1 Mio.).