Erstellt am: 24.08.2021
|
Kategorie: Informationen

Erbrecht

Revidiertes Erbrecht ab 1. Januar 2023

Erblasser stirbt während eines Scheidungsverfahrens

Ist beim Tod des Erblassers ein Scheidungsverfahren hängig, so verliert der überlebende Ehegatte seinen Pflichtteilsanspruch, wenn:

  1. das Verfahren auf gemeinsames Begehren eingeleitet oder nach den Vorschriften über die Scheidung auf gemeinsames Begehren fortgesetzt wurde; oder
  2. die Ehegatten mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben. In einem solchen Fall gelten Pflichtteile, wie wenn der Erblasser nicht verheiratet wäre.

 

Keine Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen

Unter Vorbehalt einer abweichenden Anordnung können Ehegatten keine Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen erheben:

  1. nach der Scheidung;
  2. nach dem Tod eines Ehegatten während eines Scheidungsverfahrens, das den Verlust des Pflichtteilsanspruchs des überlebenden Ehegatten bewirkt.

 

Alte Regelung bis zum 31. Dezember 2022

Bis zum Inkrafttreten des revidierten Erbrechts blieb jedem Ehegatten die Möglichkeit, den andern Ehegatten auf den Pflichtteil zu setzen.

Eine Enterbung ist nur unter restriktiven Voraussetzungen möglich.