Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Informationen

Alimente für Kinder

Für Kinder kann es Natural-, Bar- und Betreuungsunterhalt geben.

Naturalunterhalt bedeutet die faktische Betreuung und das Zusammenleben mit einem minderjährigen Kind. Er ist bei der Verlegung des Barunterhalts zu berücksichtigen, da Natural- und Barunterhalt gleichwertig sind.

Barunterhalt beinhaltet die Geldzahlungen, welche die Eltern für das Kind erbringen.

Betreuungsunterhalt deckt die betreuungsbedingte Differenz zwischen Einkommen (Eigenversorgungskapazität) eines das Kind betreuenden Elternteils und dem Grundbedarf dieses Elternteils.

Den Schulstufen des Kindes und den übrigen Verhältnissen ist über mehrere Phasen hinweg Rechnung zu tragen, auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Belastung. Die Berechnung ist anspruchsvoll, wenn sie korrekt durchgeführt wird. Tabellen und Prozentrechnungen genügen den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr.

Unterhalt für minderjährige Kinder geht Ehegattenunterhalt vor