Wann ist ein Gericht im Kanton Bern zuständig?
Mindestens ein Ehegatte muss Wohnsitz im Kanton Bern haben. Dann kann eine Ehescheidung in diesem Kanton durchgeführt werden.
Zuständig ist das erstinstanzliche Gericht im Bezirk Ihres Wohnortes.
In internationalen Fällen muss der Kläger ein Jahr in der Schweiz gelebt haben oder Schweizer Bürger sein.
Welche Gerichte gibt es für eine Scheidung?
Im Kanton Bern gibt es folgende erstinstanzlichen Gerichte, die für eine Scheidung zuständig sein können:
| Name | Adresse |
|---|---|
| Regionalgericht Berner Jura-Seeland | Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2501 Biel / Bienne |
| Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Aussenstelle Berner Jura | Rue du Château 9, 2740 Moutier |
| Regionalgericht Emmental-Oberaargau | Dunantstrasse 3, 3400 Burgdorf |
| Regionalgericht Bern-Mittelland | Zivilabteilung, Effingerstrasse 34, 3008 Bern |
| Regionalgericht Oberland | Verwaltungsgebäude Selve, Scheibenstrasse 11 B, 3600 Thun |
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?
Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.
Ist eine Scheidung im Kanton Bern ohne Scheidungsanwalt möglich?
Im Kanton Bern wie auch in der ganzen Schweiz kann man eine Scheidung ohne Anwalt durchführen.
Sie können sozusagen Ihre eigene Scheidungsanwältin, Ihr eigener Scheidungsanwalt sein.