Wann ist ein Gericht im Kanton Freiburg zuständig?
Mindestens ein Ehegatte muss Wohnsitz im Kanton Freiburg haben. Dann kann eine Ehescheidung in diesem Kanton durchgeführt werden.
Zuständig ist das erstinstanzliche Gericht im Bezirk Ihres Wohnortes.
In internationalen Fällen muss der Kläger ein Jahr in der Schweiz gelebt haben oder Schweizer Bürger sein.
Welche Gerichte gibt es für eine Scheidung?
Im Kanton Freiburg gibt es folgende erstinstanzlichen Gerichte, die für eine Scheidung zuständig sein können:
| Name | Adresse |
|---|---|
| Gericht des Saanebezirks | Rte des Arsenaux 17, Postfach, 1701 Freiburg |
| Gericht des Sensebezirks | Schwarzseestr. 5, Postfach, 1712 Tafers |
| Gericht des Greyerzbezirks | Rue de l'Europe 10, Postfach, 1630 Bulle |
| Gericht des Seebezirks | Schlossgasse 2, Postfach 124, 3280 Murten |
| Gericht des Glanebezirks | Rue des Moines 58, Postfach 160, 1680 Romont |
| Gericht des Broyebezirks | Rue de la Gare 1, Postfach 861, 1470 Estavayer-le-Lac |
| Gericht des Vivisbachbezirks | Av. de la Gare 33, Postfach 272, 1618 Châtel-St-Denis |
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?
Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.
Ist eine Scheidung im Kanton Freiburg ohne Scheidungsanwalt möglich?
Im Kanton Freiburg wie auch in der ganzen Schweiz kann man eine Scheidung ohne Anwalt durchführen.
Sie können sozusagen Ihre eigene Scheidungsanwältin, Ihr eigener Scheidungsanwalt sein.