Wann ist ein Gericht im Kanton Graubünden zuständig?

Mindestens ein Ehegatte muss Wohnsitz im Kanton Graubünden haben. Dann kann eine Ehescheidung in diesem Kanton durchgeführt werden.

Zuständig ist das erstinstanzliche Gericht im Bezirk Ihres Wohnortes.

In internationalen Fällen muss der Kläger ein Jahr in der Schweiz gelebt haben oder Schweizer Bürger sein.

Welche Gerichte gibt es für eine Scheidung?

Im Kanton Graubünden gibt es folgende erstinstanzlichen Gerichte, die für eine Scheidung zuständig sein können:

Name Adresse
Regionalgericht Albula Stradung 26, 7450 Tiefencastel
Tribunale Regionale Bernina Via della Pesa 8, 7742 Poschiavo
Regionalgericht Engiadina Bassa / Val Müstair Saglina 22, 7554 Sent
Regionalgericht Imboden Plaz 7, 7013 Domat / Ems
Regionalgericht Landquart Bahnhofplatz 2b, Postfach 295, 7302 Landquart
Regionalgericht Maloja Via Traunter Plazzas 5, 7500 St. Moritz
Regionalgericht Moesa Al Giardinètt 2, Casella postale 220, 6535 Roveredo
Regionalgericht Plessur Theaterweg 1, Postfach 36, 7001 Chur
Regionalgericht Prättigau / Davos Talstrasse 10a, Postfach 294, 7250 Klosters
Regionalgericht Surselva Via Centrala 4, Postfach 20, 7130 Ilanz
Regionalgericht Viamala Untere Gasse 1, 7430 Thusis

Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?

Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.

Ist eine Scheidung im Kanton Graubünden ohne Scheidungsanwalt möglich?

Im Kanton Graubünden wie auch in der ganzen Schweiz kann man eine Scheidung ohne Anwalt durchführen.

Sie können sozusagen Ihre eigene Scheidungsanwältin, Ihr eigener Scheidungsanwalt sein.

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