Wann ist ein Gericht im Kanton Luzern zuständig?
Mindestens ein Ehegatte muss Wohnsitz im Kanton Luzern haben. Dann kann eine Ehescheidung in diesem Kanton durchgeführt werden.
Zuständig ist das erstinstanzliche Gericht im Bezirk Ihres Wohnortes.
In internationalen Fällen muss der Kläger ein Jahr in der Schweiz gelebt haben oder Schweizer Bürger sein.
Welche Gerichte gibt es für eine Scheidung?
Im Kanton Luzern gibt es folgende erstinstanzlichen Gerichte, die für eine Scheidung zuständig sein können:
| Name | Adresse |
|---|---|
| Bezirksgericht Luzern | Grabenstrasse 2, Postfach 2266, 6002 Luzern |
| Bezirksgericht Hochdorf | Bellevuestr. 6, 6280 Hochdorf |
| Bezirksgericht Kriens | Villastrasse 1, 6010 Kriens |
| Bezirksgericht Willisau | Menzbergstrasse 16, Postfach, 6130 Willisau |
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?
Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.
Ist eine Scheidung im Kanton Luzern ohne Scheidungsanwalt möglich?
Im Kanton Luzern wie auch in der ganzen Schweiz kann man eine Scheidung ohne Anwalt durchführen.
Sie können sozusagen Ihre eigene Scheidungsanwältin, Ihr eigener Scheidungsanwalt sein.