Wann ist ein Gericht im Kanton Schwyz zuständig?

Mindestens ein Ehegatte muss Wohnsitz im Kanton Schwyz haben. Dann kann eine Ehescheidung in diesem Kanton durchgeführt werden.

Zuständig ist das erstinstanzliche Gericht im Bezirk Ihres Wohnortes.

In internationalen Fällen muss der Kläger ein Jahr in der Schweiz gelebt haben oder Schweizer Bürger sein.

Welche Gerichte gibt es für eine Scheidung?

Im Kanton Schwyz gibt es folgende erstinstanzlichen Gerichte, die für eine Scheidung zuständig sein können:

Name Adresse
Bezirksgericht Schwyz Rathaus, 6430 Schwyz
Bezirksgericht Gersau Ausserdorfstr. 7, 6442 Gersau
Bezirksgericht Küssnacht Luzernerstrasse 1, Postfach 170, 6403 Küssnacht
Bezirksgericht Einsiedeln Eisenbahnstr. 20a, 8840 Einsiedeln
Bezirksgericht Höfe Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau
Bezirksgericht March Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen

Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?

Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.

Ist eine Scheidung im Kanton Schwyz ohne Scheidungsanwalt möglich?

Im Kanton Schwyz wie auch in der ganzen Schweiz kann man eine Scheidung ohne Anwalt durchführen.

Sie können sozusagen Ihre eigene Scheidungsanwältin, Ihr eigener Scheidungsanwalt sein.

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