Wann ist ein Gericht im Kanton Schwyz zuständig?
Mindestens ein Ehegatte muss Wohnsitz im Kanton Schwyz haben. Dann kann eine Ehescheidung in diesem Kanton durchgeführt werden.
Zuständig ist das erstinstanzliche Gericht im Bezirk Ihres Wohnortes.
In internationalen Fällen muss der Kläger ein Jahr in der Schweiz gelebt haben oder Schweizer Bürger sein.
Welche Gerichte gibt es für eine Scheidung?
Im Kanton Schwyz gibt es folgende erstinstanzlichen Gerichte, die für eine Scheidung zuständig sein können:
| Name | Adresse |
|---|---|
| Bezirksgericht Schwyz | Rathaus, 6430 Schwyz |
| Bezirksgericht Gersau | Ausserdorfstr. 7, 6442 Gersau |
| Bezirksgericht Küssnacht | Luzernerstrasse 1, Postfach 170, 6403 Küssnacht |
| Bezirksgericht Einsiedeln | Eisenbahnstr. 20a, 8840 Einsiedeln |
| Bezirksgericht Höfe | Roosstrasse 3, Postfach 136, 8832 Wollerau |
| Bezirksgericht March | Bahnhofplatz 3, 8853 Lachen |
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?
Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.
Ist eine Scheidung im Kanton Schwyz ohne Scheidungsanwalt möglich?
Im Kanton Schwyz wie auch in der ganzen Schweiz kann man eine Scheidung ohne Anwalt durchführen.
Sie können sozusagen Ihre eigene Scheidungsanwältin, Ihr eigener Scheidungsanwalt sein.