Wann ist ein Gericht im Kanton St. Gallen zuständig?

Mindestens ein Ehegatte muss Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben. Dann kann eine Ehescheidung in diesem Kanton durchgeführt werden.

Zuständig ist das erstinstanzliche Gericht im Bezirk Ihres Wohnortes.

In internationalen Fällen muss der Kläger ein Jahr in der Schweiz gelebt haben oder Schweizer Bürger sein.

Welche Gerichte gibt es für eine Scheidung?

Im Kanton St. Gallen gibt es folgende erstinstanzlichen Gerichte, die für eine Scheidung zuständig sein können:

Name Adresse
Kreisgericht Toggenburg Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig
Kreisgericht See-Gaster Bahnhofstr. 4, 8730 Uznach
Kreisgericht Rheintal Rabengasse 2a, 9450 Altstätten
Kreisgericht Rorschach Mariabergstr. 15, 9401 Rorschach
Kreisgericht St. Gallen Bohl 1, 9004 St. Gallen
Kreisgericht Wil Bahnhofstr. 12, 9230 Flawil
Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels

Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?

Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.

Ist eine Scheidung im Kanton St. Gallen ohne Scheidungsanwalt möglich?

Im Kanton St. Gallen wie auch in der ganzen Schweiz kann man eine Scheidung ohne Anwalt durchführen.

Sie können sozusagen Ihre eigene Scheidungsanwältin, Ihr eigener Scheidungsanwalt sein.

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