Wann ist ein Gericht im Kanton St. Gallen zuständig?
Mindestens ein Ehegatte muss Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben. Dann kann eine Ehescheidung in diesem Kanton durchgeführt werden.
Zuständig ist das erstinstanzliche Gericht im Bezirk Ihres Wohnortes.
In internationalen Fällen muss der Kläger ein Jahr in der Schweiz gelebt haben oder Schweizer Bürger sein.
Welche Gerichte gibt es für eine Scheidung?
Im Kanton St. Gallen gibt es folgende erstinstanzlichen Gerichte, die für eine Scheidung zuständig sein können:
| Name | Adresse |
|---|---|
| Kreisgericht Toggenburg | Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig |
| Kreisgericht See-Gaster | Bahnhofstr. 4, 8730 Uznach |
| Kreisgericht Rheintal | Rabengasse 2a, 9450 Altstätten |
| Kreisgericht Rorschach | Mariabergstr. 15, 9401 Rorschach |
| Kreisgericht St. Gallen | Bohl 1, 9004 St. Gallen |
| Kreisgericht Wil | Bahnhofstr. 12, 9230 Flawil |
| Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland | Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels |
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?
Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.
Ist eine Scheidung im Kanton St. Gallen ohne Scheidungsanwalt möglich?
Im Kanton St. Gallen wie auch in der ganzen Schweiz kann man eine Scheidung ohne Anwalt durchführen.
Sie können sozusagen Ihre eigene Scheidungsanwältin, Ihr eigener Scheidungsanwalt sein.