Wann ist ein Gericht im Kanton Thurgau zuständig?
Mindestens ein Ehegatte muss Wohnsitz im Kanton Thurgau haben. Dann kann eine Ehescheidung in diesem Kanton durchgeführt werden.
Zuständig ist das erstinstanzliche Gericht im Bezirk Ihres Wohnortes.
In internationalen Fällen muss der Kläger ein Jahr in der Schweiz gelebt haben oder Schweizer Bürger sein.
Welche Gerichte gibt es für eine Scheidung?
Im Kanton Thurgau gibt es folgende erstinstanzlichen Gerichte, die für eine Scheidung zuständig sein können:
| Name | Adresse |
|---|---|
| Bezirksgericht Arbon | Schlossgasse 4, Postfach 64, 9320 Arbon |
| Bezirksgericht Frauenfeld | Zürcherstrasse 237a, 8501 Frauenfeld |
| Bezirksgericht Kreuzlingen | Konstanzerstrasse 13, 8280 Kreuzlingen |
| Bezirksgericht Münchwilen | Wilerstr. 2, 9542 Münchwilen |
| Bezirksgericht Weinfelden | Bahnhofstrasse 12, Postfach 44, 8570 Weinfelden |
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?
Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.
Ist eine Scheidung im Kanton Thurgau ohne Scheidungsanwalt möglich?
Im Kanton Thurgau wie auch in der ganzen Schweiz kann man eine Scheidung ohne Anwalt durchführen.
Sie können sozusagen Ihre eigene Scheidungsanwältin, Ihr eigener Scheidungsanwalt sein.