Wann ist ein Gericht im Kanton Wallis zuständig?

Mindestens ein Ehegatte muss Wohnsitz im Kanton Wallis haben. Dann kann eine Ehescheidung in diesem Kanton durchgeführt werden.

Zuständig ist das erstinstanzliche Gericht im Bezirk Ihres Wohnortes.

In internationalen Fällen muss der Kläger ein Jahr in der Schweiz gelebt haben oder Schweizer Bürger sein.

Welche Gerichte gibt es für eine Scheidung?

Im Kanton Wallis gibt es folgende erstinstanzlichen Gerichte, die für eine Scheidung zuständig sein können:

Name Adresse
Bezirksgericht Brig - Östlich Raron – Goms Alte Simplonstr. 28, Postfach, 3900 Brig
Tribunal des districts d'Hérens et Conthey Rue Mathieu-Schiner 1, Case postale 2352, 1950 Sion 2
Tribunal du district d'Entremont case postale, 1933 Sembrancher
Bezirksgericht Leuk & Westlich-Raron Rathausplatz 1, 3953 Leuk-Stadt
Tribunal des districts de Martigny et St-Maurice Hôtel de Ville 1, case postale, 1920 Martigny
Tribunal du district de Monthey Place de l'Hôtel de Ville 1, case postale 28, 1870 Monthey 1
Tribunal du district de Sierre Av. du Rothorn 2, case postale 416, 3960 Sierre
Tribunal du district de Sion Rue Mathieu-Schiner 1, Case postale 2192, 1950 Sion
Bezirksgericht Visp St. Martiniplatz, 5, Postfach, 3930 Visp

Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?

Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.

Ist eine Scheidung im Kanton Wallis ohne Scheidungsanwalt möglich?

Im Kanton Wallis wie auch in der ganzen Schweiz kann man eine Scheidung ohne Anwalt durchführen.

Sie können sozusagen Ihre eigene Scheidungsanwältin, Ihr eigener Scheidungsanwalt sein.

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