Wann ist ein Gericht im Kanton Zürich zuständig?

Mindestens ein Ehegatte muss Wohnsitz im Kanton Zürich haben. Dann kann eine Ehescheidung in diesem Kanton durchgeführt werden.

Zuständig ist das erstinstanzliche Gericht im Bezirk Ihres Wohnortes.

In internationalen Fällen muss der Kläger ein Jahr in der Schweiz gelebt haben oder Schweizer Bürger sein.

Welche Gerichte gibt es für eine Scheidung?

Im Kanton Zürich gibt es folgende erstinstanzlichen Gerichte, die für eine Scheidung zuständig sein können:

Name Adresse
Bezirksgericht Affoltern Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis
Bezirksgericht Andelfingen Thurtalstr. 1, 8450 Andelfingen
Bezirksgericht Bülach Spitalstr. 13, 8180 Bülach
Bezirksgericht Dielsdorf Spitalstr. 7, 8157 Dielsdorf
Bezirksgericht Dietikon Postfach, 8953 Dietikon
Bezirksgericht Hinwil Gerichtshausstrasse 12, 8340 Hinwil
Bezirksgericht Horgen Burghaldenstr. 3, 8810 Horgen
Bezirksgericht Meilen Untere Bruech 139, 8706 Meilen
Bezirksgericht Pfäffikon Hörnlistr. 55, 8330 Pfäffikon
Bezirksgericht Uster Gerichtsstr. 17, 8610 Uster
Bezirksgericht Winterthur Lindstr. 10, 8400 Winterthur
Bezirksgericht Zürich Postfach, 8036 Zürich

Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?

Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.

Ist eine Scheidung im Kanton Zürich ohne Scheidungsanwalt möglich?

Im Kanton Zürich wie auch in der ganzen Schweiz kann man eine Scheidung ohne Anwalt durchführen.

Sie können sozusagen Ihre eigene Scheidungsanwältin, Ihr eigener Scheidungsanwalt sein.

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