Wann ist ein Gericht im Kanton Zug zuständig?
Mindestens ein Ehegatte muss Wohnsitz im Kanton Zug haben. Dann kann eine Ehescheidung in diesem Kanton durchgeführt werden.
Zuständig ist das erstinstanzliche Gericht im Bezirk Ihres Wohnortes.
In internationalen Fällen muss der Kläger ein Jahr in der Schweiz gelebt haben oder Schweizer Bürger sein.
Welche Gerichte gibt es für eine Scheidung?
Im Kanton Zug gibt es folgende erstinstanzlichen Gerichte, die für eine Scheidung zuständig sein können:
| Name | Adresse |
|---|---|
| Kantonsgericht Zug | Aabachstr. 3, Postfach, 6301 Zug |
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Scheidung?
Hier finden Sie eine Checkliste zum Herunterladen.
Ist eine Scheidung im Kanton Zug ohne Scheidungsanwalt möglich?
Im Kanton Zug wie auch in der ganzen Schweiz kann man eine Scheidung ohne Anwalt durchführen.
Sie können sozusagen Ihre eigene Scheidungsanwältin, Ihr eigener Scheidungsanwalt sein.