Entstehen einem Elternteil zur Erlangung von Unterhaltszahlungen Anwaltskosten, gelten diese bei der direkten Bundessteuer nicht als steuerlich absetzbare Gewinnungskosten.
Als Gewinnungskosten gelten Auslagen, die wesentlich durch die Erzielung von Einkommen verursacht werden. Anwaltskosten zur Durchsetzung von Unterhaltsforderungen gehören nicht dazu.
(Medienmitteilung des Bundesgerichts, Urteil noch nicht publiziert.)
Anmerkung: Dieser Entscheid widerspricht dem Gewinnungskostenprinzip (Artur Terekhov, Steuerliche Abzugsfähigkeit von Rechtsvertretungs- und
Gerichtskosten, in: Jusletter 2. August 2021)