„Dass die Vorinstanz dem Beschwerdeführer trotz seines Betreuungstages unter der Woche ein Vollzeitpensum zugemutet hat, hält vor Bundesrecht stand. Im Verhältnis zum minderjährigen Kind gelten besonders hohe Anforderungen an die Ausnützung der eigenen Erwerbskraft (…).“

 „Die Vorinstanz hat sich mit der Berufung auf die Lohnstrukturerhebungen des Bundesamts für Statistik einer zulässigen Möglichkeit zur Bestimmung des hypothetischen Einkommens bedient (…) und triftige Gründe dafür genannt, weshalb sie im vorliegenden Fall nicht einfach auf das jüngst konkret erzielte Erwerbseinkommen des Beschwerdeführers abgestellt hat.“  

Nicht gedeckte und wiederkehrende zusätzliche Gesundheitskosten sind in das betreibungsrechtliche Existenzminimum aufzunehmen, soweit sie notwendig und ausgewiesen sind. Die Steuerbescheinigung einer Krankenkasse ist hierfür insoweit kein aussagekräftiger Beleg, als dort ausschliesslich deklariert wird, welche Rechnungen zur Abrechnung über die Krankenversicherung im betreffenden Jahr eingereicht wurden und welcher Anteil von der Krankenkasse nicht übernommen wurde (…).

Newsletter Anmeldung



Unterhalts-Rechner
Vermögens-Rechner
WhatsApp