Die Betreuung der Kinder erfolgte überwiegend durch die Mutter. Aufgrund ihres Alters waren sie noch mehr personen- als ortsgebunden.

"Während bei vergleichbarer alternierender Betreuung die Ausgangslage gewissermassen neutral ist, wird durch die Erlaubnis des Wegzuges gemeinsam mit dem bislang hauptbetreuenden Elternteil das Kindeswohl in der Regel besser gewahrt, insbesondere bei kleineren Kindern, die noch mehr personen- als umgebungsorientiert sind."

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