«Eine Anordnung der angefochtenen Weisungen im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen, wie sie die Vorinstanz von Amtes wegen über die Parteianträge hinaus vorgenommen hat, scheint (…) ohne vorgenommene Aktualisierung der Verhältnisse indes nicht sachgerecht und zu aktivistisch. Insbesondere ist es den Eltern zu überantworten, ob und wie sie ihr sechsjähriges Kind über seine Abstammungsverhältnisse orientieren wollen. Dies ist eine persönliche Angelegenheit der Eltern, die keiner Weisung eines Gerichts bedarf.»

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