«Insgesamt sind somit einige Hinweise aus den Akten zu entnehmen, dass sich C._____ immer wieder unter einer Beeinflussung des Beklagten befindet, die dem Kind nicht gut tut. Damit scheint auch der Vorwurf der Klägerin, der Beklagte manipuliere und beeinflusse C._____ (…), nicht aus der Luft gegriffen.»
Das Kind wird unter die alleinige Obhut der Mutter gestellt.