«Insgesamt sind somit einige Hinweise aus den Akten zu entnehmen, dass sich C._____ immer wieder unter einer Beeinflussung des Beklagten befindet, die dem Kind nicht gut tut. Damit scheint auch der Vorwurf der Klägerin, der Beklagte manipuliere und beeinflusse C._____ (…), nicht aus der Luft gegriffen.»

Das Kind wird unter die alleinige Obhut der Mutter gestellt.

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