Ein Grossvater beantragte bei der KESB, seine Enkelkinder zweimal im Monat besuchen zu dürfen. Die verheirateten Kindeseltern setzten sich dagegen zur Wehr.

Die kantonale Rechtsmittelinstanz kam zum Schluss, dass in Anbetracht der hohen Intensität der Streitigkeiten bei Einführung eines Besuchsrechts damit zu rechnen wäre, dass die Kinder in einen sie belastenden Loyalitätskonflikt zwischen den Eltern als engste Bezugspersonen und ihrem Grossvater gerieten und zudem eine Eskalation der Streitigkeiten zu befürchten wäre. Dies wiederum könnte zu Spannungen unter den Eltern führen, wodurch das intakte eheliche Gefüge belastet würde. Ein solches Szenario wäre dem Wohl der Kinder abträglich. 

"Vater und Mutter treten zusammen als beklagte Partei auf. Zudem deutet nichts darauf hin, dass sie ihrer Erziehungsverantwortung nicht integral nachkommen können und wollen. In dieser Konstellation hat das Bundesgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung noch nie ausserordentliche Umstände und einen Anspruch von Grosseltern auf Kontakt zu den Enkeln bejaht. An dieser Rechtsprechnung ist festzuhalten. Daran ändert auch die beeindruckende Liste der Aktivitäten nichts, die der Beschwerdeführer vorlegt, um seine anfängliche Nähe zu den Grosskindern zu belegen. Weder quantitativ noch qualitativ übernahm der Beschwerdeführer die Rolle eines Pflegevaters (Urteil 5A_100/2009 vom 25. Mai 2009 E. 2.3).  

Ohne Belang für die Auslegung von Art. 274a ZGB ist schliesslich, dass laut dem Beschwerdeführer in der heutigen kinderpsychologischen Literatur Kontakte von Kindern zu Dritten als wertvoll eingestuft werden. Auch wenn dem so ist, bleibt es dabei, dass der Beschwerdeführer nach geltendem Recht nur dann einen Anspruch auf persönlichen Verkehr mit seinen Grosskindern hat, wenn vom Vorliegen ausserordentlicher Umstände auszugehen ist. Die Tatsache, dass diese Kontakte im Kindeswohl liegen, ist so eine notwendige, aber noch keine hinreichende Voraussetzung für den persönlichen Verkehr des Beschwerdeführers mit den Enkeln gegen den Willen der Eltern."

Newsletter Anmeldung



Unterhalts-Rechner
Vermögens-Rechner
WhatsApp