"Im Rahmen der Beurteilung von Gesuchen um unentgeltliche Rechtspflege ist insbesondere eine Rechtsfrage, ob die Kriterien zur Bestimmung der Bedürftigkeit zutreffend gewählt wurden. Demgegenüber handelt es sich um Tatfragen, wenn es um die Höhe oder den Bestand einzelner Aufwendungen oder Einnahmen geht (...)."