"Der Arbeitsort der Gesuchstellerin in G._____ befindet sich rund 8 km von ihrem Wohnort  in D._____ entfernt. Gemäss www.maps.google.com und www.sbb.ch dauert die Strecke mit den öffentlichen Verkehrsmittel maximal 45 Minuten. Für die Fahrt mit dem Fahrrad berechnet Google Maps lediglich 25 Minuten. Die Zeitersparnis im Vergleich zur behaupteten Fahrdauer mit dem Privatfahrzeug (zwölf Minuten) ist somit nicht erheblich. Entsprechend kommt dem Privatfahrzeug der Gesuchstellerin auch auf Basis der von ihr zitierten Lehrmeinung und Rechtsprechung kein Kompetenzcharakter zu."

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