«Was die vom Beschwerdeführer behauptete Zwangsbehandlung mit Xeplion, welche er ablehne, anbelangt, so hat die Heimärztin Dr. med. E._____ auf telefonische Nachfrage der Kammer am 20. März 2023 erklärt, dass keine Zwangsbehandlung vorliege. Als sie das vorletzte Mal bei der Verabreichung der Spritze dabei gewesen sei, habe der Beschwerdeführer den Arm freigemacht und keine Anzeichen von Zwang gezeigt. Er habe sich die Spritze ohne jegliche Wiederwehr verabreichen lassen.»

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