Erstellt am: 07.06.2023
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Kategorie: News
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ZH Obergericht : LY220018

Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) – Unterhalt

«Wie der Vater zu Recht betont, ist die Mutter zur Ausübung ihres Berufes nicht auf ein Motorfahrzeug angewiesen (act. 2 S. 16). Folglich muss auch der dazugehörige Parkplatz in ihrer Bedarfsrechnung unberücksichtigt bleiben.

Bei einem Fahrzeug mit Kompetenzcharakter bildet grundsätzlich auch der dazugehörige Parkplatz Bestandteil der Unterhaltsberechnung (…).

Ein Eheschutz- oder Massnahmegericht beschränkt sich darauf, die mutmassliche Steuerlast in Ausübung seines pflichtgemässen Ermessens zu schätzen. Mit Blick auf die summarische Natur von eherechtlichen Massnahmeverfahren können hier gewisse Pauschalisierungen und Vereinfachungen erfolgen. Entsprechend erfolgt keine genaue Steuerberechnung (…).

Schliesslich kann eine Partei vom Gericht nicht verlangen, dass es wie ein Steuerberater alle erdenklichen Abzüge vornimmt und unter Berücksichtigung der kantonalen Veranlagungspraxis eine eigentliche Steueroptimierung vornimmt.»

Die Serafe-Abgabe wurde in die Kosten der Telekommunikation hineingerechnet.

«Im Folgenden ist daher zunächst anhand der Einkommens- und Bedarfszahlen während des letzten Zusammenlebens der Überschuss zu ermitteln.

Die Begrenzung des Unterhaltsanspruchs gilt nur zwischen den Ehegatten. Demgegenüber sollen Kinder vollumfänglich am insgesamt höheren Lebensstandard teilhaben.»

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