Erstellt am: 15.06.2023
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Kategorie: News
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ZH Obergericht : LZ210030

Kinderbelange - Impfungen

“Eine Meinungsverschiedenheit der Eltern gefährdet das Kindswohl, wenn sich ein Entscheid aufgrund der Sachlage als notwendig erweist. Dies ist der Fall, wenn der Schutz der Gesundheit des Kindes nicht mehr sichergestellt ist. Auch die Verweigerung präventiver Eingriffe wie Impfungen kann das körperliche Wohl des Kindes gefährden (BGE 146 III 313 E. 6.2.3; BGer 5A_118/2022 vom 15. März 2022, E. 5.2).”

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