“Die Gesuchsgegnerin scheint zu übersehen, dass die Vorinstanz ihr einzig verboten hat, den bisherigen Wohnsitz der Kinder ohne schriftliche Zustimmung des Gesuchstellers, der KESB und/oder des Gerichts ohne zwingenden Grund zu verlegen (…).”
“Die Gesuchsgegnerin scheint zu übersehen, dass die Vorinstanz ihr einzig verboten hat, den bisherigen Wohnsitz der Kinder ohne schriftliche Zustimmung des Gesuchstellers, der KESB und/oder des Gerichts ohne zwingenden Grund zu verlegen (…).”