Erstellt am: 29.10.2023
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Kategorie: News
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Kantonsgericht GR : ZK1 2021 137

Betreuungsanteile unzureichend für alternierende Obhut

6.5. Der Berufungskläger betreut seine Tochter seit Juni 2020 an jedem zweiten Wochenende sowie zusätzlich jeden Freitag und verbringt 3 Wochen Ferien sowie die Hälfte der Feiertage mit ihr. Beantragt wird eine Ausdehnung dahin, als dass er seine Tochter jede Woche bereits ab Donnerstagabend zu sich nehmen will und zwar bis Freitagabend respektive Sonntagabend. Zudem will er 4 Wochen Ferien mit ihr verbringen. Wie sich aus den nachfolgenden Erwägungen (vgl. E. 7.1. und 7.2.) ergibt, ist die Freitagsbetreuungsregelung zu bestätigen und lediglich das Ferienrecht auszudehnen. Damit liegt ein dem vorzitierten Urteil 5A_534/2021 vergleichbar gelagerter Fall vor und es kann im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht von einer massgeblichen Beteiligung an der Betreuung von B._____ ausgegangen werden, welche eine Anordnung der alternierenden Obhut rechtfertigt.

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