Das schweizerische Recht kennt keine spezifische Regelung des Bonus. Dieser kann aus Geld, Aktien oder Optionen bestehen.
Bei der Frage der Freiwilligkeit ist in drei Schritten vorzugehen:
- Was wurde zwischen den Parteien vereinbart?
- Abklären, ob ein Lohnbestandteil nach Art. 322 f. OR oder eine Gratifikation gemäss Art. 322d OR vereinbart wurde.
- Wenn es sich um eine Gratifikation handelt, bleibt abzuklären, ob ein Rechtsanspruch darauf vereinbart wurde.
Daraus ergeben sich drei Möglichkeiten:
- variabler Lohn
- eine Gratifikation mit Rechtsanspruch darauf
- eine Gratifikation ohne Rechtsanspruch darauf
Bei sehr hohen Gehältern gelangt dieses System allerdings nicht zur Anwendung (BGer 4A_327/2019).