Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Fragen

Bleibe ich während einer Trennung erbberechtigt?

Nach revidiertem Erbrecht wird gelten:

Ist beim Tod des Erblassers ein Scheidungsverfahren hängig, so verliert der überlebende Ehegatte seinen Pflichtteilsanspruch, wenn:

  1. das Verfahren auf gemeinsames Begehren eingeleitet oder nach den Vorschriften über die Scheidung auf gemeinsames Begehren fortgesetzt wurde; oder
  2. die Ehegatten mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben. In einem solchen Fall gelten Pflichtteile, wie wenn der Erblasser nicht verheiratet wäre.

Unter Vorbehalt einer abweichenden Anordnung können Ehegatten keine Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen erheben:

  1. nach der Scheidung;
  2. nach dem Tod eines Ehegatten während eines Scheidungsverfahrens, das den Verlust des Pflichtteilsanspruchs des überlebenden Ehegatten bewirkt.

Bis zum Inkrafttreten des revidierten Erbrechts bleibt jedem Ehegatten die Möglichkeit, den andern Ehegatten auf den Pflichtteil zu setzen. Eine Enterbung ist solange noch nur unter restriktiven Voraussetzungen möglich.