Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Fragen

Brauche ich für die Scheidung eine Anwältin oder einen Anwalt?

In der Schweiz können die Ehegatten ohne Anwältin/Anwalt an das Gericht gelangen und die Scheidung samt Regelung der Nebenfolgen beantragen. Die Scheidung ist dann aber gerichtlich auszusprechen.

Für das Gerichtsverfahren ist bei engen finanziellen Verhältnissen die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und die Bestellung einer Anwältin/eines Anwalts auf Gerichtskosten zu prüfen. Dies gilt allerdings nur, wenn der andere Ehegatte nicht in der Lage ist, einen Prozesskostenvorschuss zu leisten.

Jeder Ehegatte ist frei, eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen.

Es ist möglich, dass beide Ehegatten je eine eigene Anwältin / einen eigenen Anwalt beauftragen.

Häufig wird aus Kostengründen jedoch nur eine Anwältin / ein Anwalt beigezogen. In diesem Fall ist aber von Anfang an klarzustellen, ob die Anwältin/der Anwalt im Konfliktfall die Ehefrau oder den Ehemann vertritt.

Bei einer Mediation unterstützt eine neutrale Fachperson (Anwältin/Anwalt, andere Berufsrichtungen) die Ehegatten dabei, eine einvernehmliche Trennungsregelung zu erarbeiten. Diese kann dann dem Gericht eingereicht werden.