Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Fragen

Erhalte ich meine Investitionen in die eheliche Liegenschaft bei einer Scheidung zurück?

Handelt es sich um verzinsliche oder sonstwie entgeltliche Darlehen, gelten die entsprechenden Verträge.

Gewährte ein Ehegatte dem andern unter Errungenschaftsbeteiligung aber unentgeltliche Beiträge (ohne Gegenleistung), so hat er im Scheidungsfall Anspruch auf deren Rückerstattung. Hat das Investitionsobjekt eine konjunkturelle Wertvermehrung erfahren, ist der Ehegatte daran zu beteiligen, nicht aber an einem Wertverlust.