Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Fragen

Kann eine Trennungsvereinbarung abgeändert werden?

Die Ehegatten können eine bestehende Trennungsvereinbarung jederzeit abändern, wenn sie sich einig sind. Wurde die frühere Trennungsregelung gerichtlich angeordnet, können die Ehegatten sie ebenfalls abändern. Wenn sie möchten, können sie dem Gericht übereinstimmend die Genehmigung der abgeänderten Trennungsvereinbarung beantragen; das ist aber freiwillig. Stets sind die Kindesinteressen aber angemessen zu berücksichtigen.