Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Fragen

Was geschieht mit Liegenschaften in der Scheidung?

Steht eine Liegenschaft im Alleineigentum eines Ehegatten, kann er sie behalten.

Steht sie im Miteigentum, kann jeder Ehegatte beantragen, dass sie ihm gegen Abgeltung ganz zugewiesen werde, wenn er ein überwiegendes Interesse nachweist. Analoges gilt bei Gütergemeinschaft für Vermögenswerte des Gesamtgutes.

Bei einer einvernehmlichen Regelung sind die Ehegatten frei, was sie mit einer Liegenschaft machen.

Möchte ein Ehegatte eine Liegenschaft nach der Scheidung alleine behalten, ist die Finanzierung abzuklären. Tragbarkeit und Belastbarkeit sind für Bankfinanzierungen notwendig.