Sparquote bezeichnet den Aufbau von Vermögen vor der Trennung durch Ersparnisbildung, Schuldenamortisation, freiwillige Einzahlung in Lebensversicherungen usw. Die dafür verwendeten Mittel wurden vor der Trennung dem Konsum entzogen und sind daher bei der Unterhaltsberechnung ausser Acht zu lassen, soweit nicht trennunsbedingte Mehrkosten vorliegen.

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