Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Fragen

Wie gelangt man zu einer Trennung?

Eine Trennung bedeutet, das Zusammenleben aufzuheben. Die Ehe besteht dabei weiter fort. Wenn Sie und Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin sich auf eine Trennungsregelung verständigen, ist es nicht erforderlich, an ein Gericht zu gelangen. Sie können das selber frei regeln. Wenn und soweit minderjährige Kinder betroffen sind, müssen deren Interessen natürlich bestmöglich berücksichtigt werden.

 

Eine Trennung bringt verschiedene Änderungen mit sich:

  • Sie benötigen nun zwei Wohnungen.
  • Wie wird das Mobiliar auf die beiden Wohnungen verteilt?
  • Die Adressänderung des ausziehenden Ehegatten ist der alten und der neuen Gemeinde zu melden.
  • Das Steueramt ist zu informieren.
  • Wenn Sie minderjährige Kinder haben, gilt es, möglichst konkrete Regelungen zu treffen: Wie werden die Betreuungszeiten auf die Eltern verteilt (sog. Obhut)? In welcher Gemeinde und an welcher Adresse sind die Kinder amtlich gemeldet (Schulort)? Wie wollen Sie es mit Ferien, Wochenenden, Feiertagen halten? Dürfen die Kinder weiterhin mit beiden Eltern frei kommunizieren (digital, telefonisch, brieflich)?
  • Benötigt ein Ehegatte Unterhaltsleistungen des andern, allenfalls in welchem Umfang und für wie lange?
  • Wie werden die Lebenshaltungskosten der Kinder gedeckt?
  • Die Erwerbsmöglichkeiten beider Ehegatten sind abzuklären.

Eine güterrechtliche Auseinandersetzung ist nicht vorzunehmen. Falls Sie jedoch freiwillig eine Gütertrennung wünschen, können Sie bei einem Notariat einen entsprechenden Ehevertrag abschliessen; das ist die einfachste Lösung. Oder Sie beantragen dem Eheschutzrichter, Gütertrennung anzuordnen.

Die dem andern Ehegatten eingeräumten Bank- und PostFinance-Vollmachten werden widerrufen. Sie können auch den Zugang zu Kreditkarten schliessen.

Die Pensionskassen- und Freizügigkeitsguthaben sind erst bei einer Scheidung aufzuteilen (ausser es liegt einer der Ausnahmegründe für eine vorzeitige Auszahlung vor).

Die Unterhaltsberechnungen erfolgen grundsätzlich nach demselben System wie bei einer Scheidung. Allerdings werden oft längere Übergangsfristen vorgesehen, während welcher noch höhere Unterhaltsleistungen erfolgen.