Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Fragen

Wie wird Gesamtgut aufgeteilt?

Leben Ehegatten unter dem Güterstand der Gütergemeinschaft, können sie Gesamtgut haben. Darin fallen grundsätzlich das gesamte Vermögen und alle Einnahmen der Ehegatten, soweit das Gesetz nicht Eigengut vorsieht wie für die persönlichen Sachen (Kleider, Toilettenartikel etc.) und Genugtuungsansprüche.

Durch Ehevertrag können bestimmte Vermögenswerte vom Gesamtgut ausgenommen und dem Eigengut zugewiesen werden.