Erstellt am: 10.03.2021
|
Kategorie: Fragen

Hat Invalidität einen Einfluss auf die Vermögensaufteilung?

Hat ein Ehegatte bei Errungenschaftsbeteiligung oder Gütergemeinschaft (nicht bei Gütertrennung) eine Kapitalleistung infolge Invalidität erhalten, so ist diese in seine Errungenschaft bzw. in das Gesamtgut geflossen. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Rückzahlungsverpflichtung für einen WEF-Bezug aus der Pensionskasse wegen Invalidität nicht mehr zurückbezahlt werden muss.

Bei einer Scheidung ist eine solche Kapitalleistung in dem Umfang von der Errungenschaft abzuziehen und dem Eigengut des Bezügers anzurechnen, als der Kapitalbetrag nach der Scheidung anfallende Renten abgelten soll.