Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Fragen

Was beinhaltet die güterrechtliche Auseinandersetzung?

Bei Errungenschaftsbeteiligung nimmt jeder Ehegatte die ihm gehörenden Vermögenswerte wieder an sich, die sich in der Hand (im Besitz) des andern befinden.

Steht ein Vermögenswert im Miteigentum der Ehegatten, kann dieses einvernehmlich oder gerichtlich aufgelöst und der Vermögenswert entweder einem der Ehegatten zugeteilt oder veräussert werden.

Gegenseitige Schulden werden geregelt.

Hat ein Ehegatte dem andern unentgeltliche Beiträge (z.B. zu einem Wohnungskauf) geleistet, sind ihm diese zurück zu erstatten, und zwar mit einem proportionalen Gewinnanteil, jedoch ohne allfällige Verlustbeteiligung.