Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Fragen

Was geschieht mit den Pensionskassen-Guthaben bei Trennung und Scheidung?

Die während der Ehe geäufneten Guthaben (Anwartschaften) bei Pensionskassen, Freizügigkeitsleistungen und -policen werden bei Scheidung grundsätzlich je hälftig auf die Ehegatten verteilt. Dazu gehören auch während der Ehe geäufnete Guthaben, die für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohnraum bezogen wurden. Nicht geteilt werden freiwillige Einzahlungen während der Ehe aus Eigengut.