Erstellt am: 10.03.2021
|
Kategorie: Fragen

Was ist eine Ehegattengesellschaft?

Ehegatten können ein Haus, eine Wohnung oder auch andere Vermögenswerte vermittels einer Einfachen Gesellschaft kaufen und halten. Eine solche Gesellschaft kann formlos, sollte besser aber schriftlich gegründet werden. Sie unterliegt nicht ehe- sondern gesellschaftsrechtlichen Regeln. Ohne abweichende Vereinbarung sind Gewinn und Verlust hälftig zu teilen, unabhängig von den eingebrachten Mitteln. Die Gesellschaft ist dann Eigentümerin der Liegenschaft, allenfalls auch von Miteigentumsanteilen daran – nicht die Ehegatten. Bei einer Scheidung ist diese Ehegattengesellschaft üblicherweise zu liquidieren. Erst anschliessend ist die güterrechtliche Auseinandersetzung vorzunehmen.