Erstellt am: 10.03.2021
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Kategorie: Fragen

Was ist in einer Trennungsvereinbarung zu beachten?

Zu regeln sind in einer Trennungsvereinbarung die Vornahme der tatsächlichen, faktischen Trennung (wenn nicht bereits erfolgt), Kinderbelange (Obhut, Betreuungsregelung), Unterhaltsfragen und eine provisorische Aufteilung des Hausrats. Zudem ist bei Mietverhältnissen zu klären, wer allenfalls einen Mietvertrag übernimmt und fortsetzt. Bei Haus- oder Wohnungseigentum ist zu regeln, wer darin wohnen bleibt, wer bis wann auszieht und wie die Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten getragen werden. Auch ist die Aufteilung der bereits bezahlten provisorischen Steuerrechnungen für das Trennungsjahr zu regeln. Zudem sollte jeder Ehegatte der Steuerbehörde die Trennung mitteilen und eine separate Veranlagung sowie ab sofort separate provisorische Steuerrechnungen beantragen.